EXIST-Gründerstipendium
Wer wird gefördert?
- Wissenschaftler*innen aus öffentlichen, nicht gewinnorientierten
- außeruniversitären Forschungseinrichtungen
- Hochschulen
- Hochschulabsolvent*innen und ehemalige wissenschaftliche Mitarbeiter*innen (bis zu fünf Jahre nach Abschluss bzw. Ausscheiden).
- Studierende, die zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens die Hälfte ihres Studiums absolviert haben, wobei das Team nicht mehrheitlich aus Studierenden bestehen darf.
- Gründungsteams bis max. drei Personen.
- Eines der bis zu drei Teammitglieder kann auch mit einer qualifizierten Berufsausbildung als technische*r Mitarbeiter*in gefördert werden. Ebenfalls kann der Abschluss eines Teammitglieds länger als fünf Jahre zurückliegen.
Was wird gefördert?
- Innovative technologieorientierte Gründungsvorhaben.
- Innovative wissensbasierte Dienstleistungen, die auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen.
Wie wird gefördert
Sicherung des persönlichen Lebensunterhalts über ein Stipendium:
- Promovierte Gründer*innen 3.000 Euro/Monat
- Absolvent*innen mit Hochschulabschluss 2.500 Euro/Monat
- Technische*r Mitarbeiter*in 2.000 Euro/Monat
- Studierende 1.000 Euro/Monat
- Kinderzuschlag: 150 Euro/Monat pro Kind
Sachausgaben:
- bis zu 10.000 Euro für Einzelgründungen (bei Teams max. 30.000 Euro)
Coaching:
- 5.000 Euro
Das Zentrum für Entrepreneurship übernimmt eine vermittelende Funktion und steht jederzeit zur Unterstützung bereit. Weitere Informationen erhältst du hier.
Bisher von uns geförderte Teams, die das EXIST-Gründerstipendium erhalten haben: